Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines


a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LIMBAS GmbH, Sommerfeld 49, 82041 Oberhaching, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Axel Westhagen und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB. Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mithilfe der Zusatzvereinbarung legen die Parteien Art und Umfang der Konfiguration sowie weitere Detailspezifikationen fest.

c) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Die LIMBAS GmbH ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widerspricht. Die LIMBAS GmbH wird den Kunden bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung seines Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und ihm während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl die LIMBAS GmbH als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

§ 2 Vertragsschluss


a) Allgemein
Ein Vertragsverhältnis mit der LIMBAS GmbH kommt durch individuelle Vereinbarung (Angebot und Annahme) zustande. Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, da sich der Vertragsinhalt jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung ergibt.

b) Softwareentwicklung
Soweit es sich um Softwareentwicklung handelt, definiert der Kunde die von ihm gewünschte Konfiguration und übersendet diese schriftlich oder per E-Mail an die LIMBAS GmbH. Die LIMBAS GmbH prüft die gewünschte Konfiguration und nimmt schriftlich oder per E-Mail zur technischen Realisierbarkeit der gewünschten Konfiguration Stellung. In der Stellungnahme legt die LIMBAS GmbH dar, ob die gewünschte Konfiguration durch Datenbankenapplikation, Extension oder auf andere Art und Weise technisch realisiert wird und ob sie FOSS-Komponenten und/oder Standardkomponenten enthalten wird (im Folgenden: „Realisierungsvorschlag“). Die LIMBAS GmbH teilt dem Kunden auch mit, wie viel Zeit die Realisierung von Zwischenschritten („stepping stones“) in Anspruch nehmen wird. Der Kunde muss der LIMBAS GmbH schriftlich oder per E-Mail mitteilen, ob er den Realisierungsvorschlag annimmt oder ablehnt. Nimmt der Kunde den Realisierungsvorschlag an, schlägt die LIMBAS GmbH schriftlich oder per E-Mail einen Zeitplan für die Realisierung der Zwischenschritte vor („Realisierungsintervalle“). Mit Annahme des Realisierungsvorschlags durch den Kunden kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der LIMBAS GmbH und dem Kunden.

c) Hosting und Support
Soweit es sich um Hosting oder Support durch die LIMBAS GmbH handelt, kommt der Vertrag durch individuelle Vereinbarung (Angebot und Annahme) zustande.

§ 3 Leistung


a) Allgemein
Die LIMBAS GmbH ist auf Softwareentwicklung im open source Bereich spezialisiert und entwickelt LIMBAS-basierte Softwarelösungen (im Folgenden „Softwarelösung“ genannt). Die Softwarelösungen bauen auf dem LIMBAS-core auf. Der LIMBAS-core wird entsprechend der Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden durch Datenbankenapplikationen und Extensions kundenspezifisch konfiguriert. Darüber hinaus bietet die LIMBAS GmbH ihren Kunden zu den erstellten Lösungen auch Schulungen, Hosting und Support an.

b) Leistungserbringung
Die LIMBAS GmbH ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

c) Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der LIMBAS GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die LIMBAS GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die LIMBAS GmbH dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die LIMBAS GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die LIMBAS GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

e) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Leistung in Verzug, ist die LIMBAS GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

f) Leistungszeit
Der von der LIMBAS GmbH vorgeschlagene Zeitplan und die darin enthaltenen Realisierungsintervalle dienen als Orientierung über die zu erwartenden Leistungszeiträume. Bei unvorhersehbaren oder von der LIMBAS GmbH nicht zu vertretenen Verzögerungen sind die vereinbarten Realisierungsintervalle hinfällig. Der Zeitplan wird einvernehmlich angepasst. Änderungen werden schriftlich festgehalten und ersetzen die Realisierungsintervalle des bis dahin geltenden Zeitplans.

§ 4 Abrechnung


a) Allgemein
Soweit es sich um die Entwicklung von Softwarelösungen und Schulungen handelt, erstellt die LIMBAS GmbH die Rechnung und übersendet diese dem Kunden schriftlich oder per E-Mail. Die Abrechnung erfolgt nach Stunden-und Tagessätzen und ohne Skonto. Soweit es sich um Hosting handelt, erfolgt die Abrechnung durch die LIMBAS GmbH halbjährlich im Januar und Juli des jeweiligen Jahres. Soweit es sich um Support handelt, erfolgt die Abrechnung monatlich nach dem vereinbarten Pauschalbetrag.

b) Preise
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Es gilt die Preisliste der LIMBAS GmbH in ihrer aktuellen Fassung. Abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der LIMBAS GmbH werden in einer Zusatzvereinbarung schriftlich festgehalten. Hinzu kommen noch etwaige Reise-und Übernachtungskosten und Spesen der LIMBAS GmbH sowie im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter (Subunternehmer der LIMBAS GmbH ausgenommen), die vom Kunden zu tragen sind. Auf Anforderung erbringt die LIMBAS GmbH geeignete Nachweise über Entstehung und Höhe der Kosten. Die Reisezeit der LIMBAS GmbH ist nach dem vereinbarten Tagessatz zu vergüten. Reisekosten und Vergütung für die Reisezeit werden von der LIMBAS GmbH in Rechnung gestellt, soweit der Anreiseweg vom Sitz der LIMBAS GmbH in Oberhaching mehr als 50 km beträgt.

c) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der LIMBAS GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die LIMBAS GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 5 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der LIMBAS GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

e) Laufzeit und Kündigung von Hostingverträgen, Fälligkeit der Gebühren
Der dedizierte Hostingvertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (schriftlich, per E-Mail oder Fax). Die LIMBAS GmbH wird die Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang bestätigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Soweit das Vertragsverhältnis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit um die jeweils gewählte Vertragslaufzeit.
Das virtuelle Hosting ist monatlich kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (schriftlich, per E-Mail oder Fax). Die LIMBAS GmbH wird die Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang bestätigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Soweit das Vertragsverhältnis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit um die jeweils gewählte Vertragslaufzeit.
Die Gebühr für die Einrichtung und die ersten 6 Monate Hosting ist bei Vertragsbeginn fällig. Die Gebühr für die nachfolgende Hosting-Periode ist jeweils rechtzeitig vor Ablauf der vorhergehenden 6 Monate zu entrichten.

f) Laufzeit und Kündigung von Supportverträgen
Die Mindestvertragslaufzeit für Supportverträge beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Vertragsendes gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (schriftlich, per E-Mail oder Fax). Die LIMBAS GmbH wird die Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang bestätigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Soweit das Vertragsverhältnis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Laufzeit um die jeweils gewählte Vertragslaufzeit.

§ 5 Gewährleistung


a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann die LIMBAS GmbH nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

b) Rechte bei unwesentlichen Mängeln
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessen Minderung des Preises zu.

c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Kunden über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über.

§ 6 Rechte und Pflichten der LIMBAS GmbH


a) Allgemein
Die LIMBAS GmbH setzt die vereinbarten Konfigurationen durch fachkundiges Personal um. Für die Dauer der Erbringung von Anpassungsleistungen stellt die LIMBAS GmbH einen Entwicklungsserver zur Verfügung, zu dem der Kunde einen persönlichen und sicheren Zugang erhält.

b) Bereitstellen einer Zwischenversion
Die LIMBAS GmbH stellt dem Kunden bei Erreichen eines geeigneten Meilensteins eine Zwischenversion des Arbeitsergebnisses zur Verfügung. Sofern der Kunde den Inhalt bzw. Umfang der von der LIMBAS GmbH danach vorzunehmenden Konfiguration und/oder des zu erstellenden Arbeitsergebnisses ändern möchte, wird er diesen Änderungswunsch gegenüber der LIMBAS GmbH äußern und näher erläutern. Bei Änderungswünschen, die sofort geprüft und innerhalb von 4 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die LIMBAS GmbH vom Standardverfahren absehen und stattdessen die Leistung gegen Vergütung entsprechend der in der Zusatzvereinbarung festgelegten Tagessätze erbringen.

c) Prüfung von Änderungswünschen
Die LIMBAS GmbH prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung auf die vertraglich vereinbarte Leistung hat (insb. Vergütung, Mehraufwand, Termine) hat. Stellt die LIMBAS GmbH fest, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, teilt sie dies dem Kunden mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch nur weiter geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verzögerung, führt die LIMBAS GmbH die Prüfung des Änderungswunsches durch. Zieht der Kunde seinen Änderungswunsch zurück, endet das eingeleitete Änderungsverfahren.

d) Darlegung der Auswirkungen
Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die LIMBAS GmbH dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die geltenden Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen Vorschlag oder ein Angebot für die Umsetzung des Änderungswunsches, das auch Aufschluss über eine Änderung der technischen Realisierung (z.B. Datenbankapplikation statt Extension) gibt oder Angaben dazu enthält, warum der Änderungswunsch nicht oder nicht sinnvoll umsetzbar ist. Die Parteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags bzw. Angebots für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung ihrem Vertrag als Nachtragsvereinbarung beifügen. Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsinhalt und -umfang. Die LIMBAS GmbH ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn der Kunde den Änderungen oder Abweichungen nach entsprechender Anzeige durch den die LIMBAS GmbH zustimmt oder nicht binnen zwei Wochen nach Eingang der Anzeige widerspricht.

e) Einhaltung der Vertraulichkeit
Die LIMBAS GmbH wird die im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden übermittelten Daten nur für die Vertragsdurchführung verwenden und diese Daten nicht weitergeben. Die LIMBAS GmbH und ihre Mitarbeiter sowie die von der LIMBAS GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung beauftragten Dritten stellen stets die Vertraulichkeit sicher.

§ 7 Verantwortlichkeit des Kunden


a) Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit die LIMBAS GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann, insbesondere alle notwendigen fachlichen und technischen Informationen mitzuteilen sowie alle notwendigen Dateien für Datenbankapplikationen bzw. Extensions zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt der LIMBAS GmbH sämtliche Daten in digitaler Form zur Verfügung. Soweit es erforderlich ist, hat der Kunde entsprechende Testfälle zu generieren. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Softwareentwicklungsprojekts erforderliche Hardware der LIMBAS GmbH unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Zudem muss der Kunde innerhalb von 24 Stunden, soweit es sich nicht um ein Wochenende oder Feiertage handelt) auf Anfragen und Ersuchen der LIMBAS GmbH reagieren und die gewünschte Information erteilen, Handlung vornehmen oder Entscheidung treffen. Soweit der Kunde dieser Reaktionspflicht nicht oder nicht zeitgerecht nachkommt, wird die LIMBAS GmbH alle fälligen Entscheidungen für den Kunden treffen und alle Handlungen selbst vornehmen. Nicht, verspätet, fehlerhaft oder unvollständig erfüllte Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden. Die LIMBAS GmbH ist auch berechtigt, die entsprechenden Tätigkeiten einzustellen, bis der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Kosten, die der LIMBAS GmbH durch nicht vertragsgemäß erbrachte Mitwirkungsleistungen entstehen (z.B. Wartezeiten), werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

b) Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde bestätigt mit der Übertragung von Daten an die LIMBAS GmbH, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben. Die LIMBAS GmbH ist nicht verpflichtet, die übermittelten Daten auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

c) Freistellung
Der Kunde hält LIMBAS GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber LIMBAS GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

d) Bereitstellung von Datenbank und Software Dritter
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Softwareentwicklungsprojekts erforderliche Datenbank sowie die Software dritter Rechteinhaber einschließlich der für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Lizenzschlüssel bzw. User- und sonstige Lizenzen für die Entwicklung und Programmierung beizustellen. Weiterhin ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Verwendung der Datenbank, die Installation und das Abspielen der Programme, die Gewährung des Zugriffs und die von diesem Vertrag vorausgesetzte Verwendung der Programme (einschließlich Schnittstellennutzung/-zugriff) durch die LIMBAS GmbH zu Gunsten des Kunden stets im Einklang mit den dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechten an der Datenbank und den Programmen stehen.

e) Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von der LIMBAS GmbH mitgeteilten und/oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (insbesondere Quellcode individuell erstellter Software sowie die Software selbst, Zeitpläne, Ziele und Ideen) als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten (Ausnahme: open source Quellcode, da öffentlich einsehbar). Die Geheimhaltungspflichten bleiben über die Beendigung dieses Vertrages 36 Monate hinaus bestehen.

f) Urheberrecht
Es obliegt dem Kunden, bei Inanspruchnahme der von der LIMBAS GmbH angebotenen Dienste das geltende Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter bei der Nutzung zu beachten und ggf. vor der Nutzung oder Nutzbarmachung die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen.

g) Aufwendungsersatz
Der Kunde hat die durch Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Aufwendungen für die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags bzw. Angebots und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwendungen werden entsprechend der vereinbarten Tagessätze gegenüber dem Kunden berechnet.

§ 8 Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte


a) LIMBAS - core
Der LIMBAS-core wird von der LIMBAS GmbH und Dritten als Rechtsinhaber ausschließlich nach den Bedingungen der GPL-2.0 lizenziert. Der Kunde ist zur Nutzung und zum Einsatz des LIMBAS-core entsprechend der Bestimmungen der GPL-2.0 berechtigt. Er erwirbt die Nutzungsrechte direkt von den Rechteinhabern. Der Kunde hat bei der Nutzung des LIMBAS-core die Lizenzbedingungen der GPL-2.0 zu beachten. Der Lizenztext der GPL-2.0 ist unter http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html abrufbar und wird dem Kunden der LIMBAS GmbH mit der initialen Lieferung des LIMBAS-core und nach jeder Konfiguration bzw. mit einem Arbeitsergebnis zur Verfügung gestellt. Die LIMBAS GmbH übergibt dem Kunden auf Anfrage den Quellcode des initial gelieferten LIMBAS-core und nach jeder Konfiguration erneut den vollständigen Quellcode, soweit die Anfragen innerhalb von drei Jahren nach Übergabe des LIMBAS-core bzw. jeder nachfolgenden Konfiguration für diese Konfiguration gestellt wird.

b) FOSS-Komponenten
Soweit ein Arbeitsergebnis FOSS-Komponenten enthält, stellt die LIMBAS GmbH dem Kunden mit Lieferung des Arbeitsergebnisses eine Liste der darin enthaltenen FOSS-Komponenten (Bezeichnung der Komponente und Benennung der einschlägigen Open Source Lizenz) sowie die Lizenztexte aller einschlägigen Open Source Lizenzen zur Verfügung. Der Kunde erwirbt Nutzungsrechte direkt von den Rechteinhabern. Der Kunde ist zur Nutzung und zum Einsatz der FOSS-Komponenten entsprechend der Bestimmungen der einschlägigen Open Source Lizenz berechtigt. Der Kunde hat bei der Nutzung der FOSS-Komponenten die Lizenzbedingungen der einschlägigen Lizenzen zu beachten.

c) GPLv2 - Lizenz
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, unterliegen die Arbeitsergebnisse der Limbas GmbH den GPLv2 – Lizenzbedingungen (http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.de.html). Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.

d) Sonstige Bestandteile der Arbeitsergebnisse
Im Übrigen stehen dem Kunden sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte an den Arbeitsergebnissen ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung zu. Soweit der LIMBAS GmbH Urheberrechte an den sonstigen Bestandteilen der Arbeitsergebnisse zustehen, räumt die LIMBAS GmbH dem Kunden an allen Arbeitsergebnissen ein unwiderrufliches, nicht ausschließliches, übertragbares, unbefristetes und territorial unbegrenztes Nutzungs- und Verwertungsrecht ein. Ebenso überträgt die LIMBAS GmbH alle weiteren übertragbaren bestehenden oder hinzukommenden urheberrechtlichen Befugnisse unwiderruflich, nicht ausschließlich, übertragbar, unbefristet und territorial unbegrenzt an den Kunden.

e) Einräumung von Nutzungsrechten durch den Kunden
Der Kunde räumt Dritten Rechte zur Nutzung der Arbeitsergebnisse in eigener Verantwortung ein und entscheidet über die Bedingungen der Rechteeinräumung. Er ist insbesondere für die Beurteilung verantwortlich, ob ein Arbeitsergebnis ein derivative work i.S.d. GPL-2.0 darstellt, das entsprechend der Bedingungen der GPL-2.0 bei der Weiterverbreitung wieder den Bedingungen dieser Lizenz zu unterstellen ist. Der Kunde teilt der LIMBAS GmbH auf Anfrage unverzüglich mit, ob er ein Arbeitsergebnis als derivative work einordnet. Ist dies der Fall, räumt der Kunde der LIMBAS GmbH das Recht ein, dieses Arbeitsergebnis entsprechend der Bedingungen der GPL-2.0 zu nutzen.

§ 9 Hosting


a) Allgemein
Die LIMBAS GmbH bietet Ihren Kunden die Bereitstellung von Internetspeicherplatz für LIMBAS basierte Lösungen sowie Hosting als zusätzliche Dienstleistung an. Diese Leistungen können auch durch einen Dritten erbracht werden. Das Hosting wird den Bedürfnissen des Kunden entsprechend angepasst. Je nach Umfang der Lösung kann der Kunde zwischen virtuellem Hosting (Bereitstellung von Internetspeicherplatz auf von Limbas betriebenen Servern), dediziertem Hosting Bereitstellung eines physikalischen Servers, der hard- und softwareseitig von LIMBAS in einer Standardkonfiguration vorinstalliert ist und der im Internet betrieben wird) oder Server Housing (Bereitstellung von Höheneinheiten in einem 19" Server-Rack, welches im Internet betrieben wird; Bereitstellung des Servers erfolgt durch den Kunden) wählen. Soweit es sich um dediziertes Hosting und Server Housing handelt, wird der Leistungsumfang individuell über eine schriftliche Zusatzvereinbarung festgelegt.

b) Technische Betreuung
Die LIMBAS GmbH übernimmt die technische Betreuung der benötigten Hardware durch den Kunden. Der genaue Leistungsumfang des Hostings ist aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung unter www.limbas.com/service-support/hosting.html ersichtlich. Abweichungen vom Standardangebot bedürfen einer Zusatzvereinbarung.

c) Einschränkungen
Die LIMBAS GmbH behält sich das Recht vor, die Hosting Umgebung im Interesse des Kunden abzuändern und anzupassen. Die Benutzung von CGI-Skripts (Perl, PHP) muss in einem akzeptablen Rahmen bleiben, d.h. im Verhältnis zu den Ressourcen des betroffenen Servers. Die LIMBAS GmbH toleriert keine Skripts, welche bei der Ausführung mehr als 16 MB Speicher beanspruchen oder länger als 10 Sekunden dauern. Die LIMBAS GmbH behält sich zudem das Recht vor, Skripte zu löschen welche diese Richtlinien nicht einhalten. Aus Sicherheitsgründen ist der Zugang zu folgenden PHP Funktionen deaktiviert : passthru(), set_timelimit(), popen(), exec(), shell_exec(), system() et proc_open(). Für LIMBAS (LIMBAS Software) Hosting haben diese Einschränkungen keine Auswirkungen. Der Zugang zu Datenbanken kann nur über den Servernamen "localhost" erfolgen, d.h. ausschließlich vom Server aus. Ein Zugriff von außen (via ODBC oder Access) sowie persistent connections sind nicht möglich. Der zur Verfügung gestellte Speicherplatz darf nur dazu verwendet werden, Informationen auf dem Internet zu veröffentlichen. Backups, die Speicherung oder Archivierung von privaten oder beruflichen Daten wird von LIMBAS GmbH nicht toleriert. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Scripts oder Webseiten mittels IRC Bots auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz abzurufen (um z.B. die Liste der Online User zu speichern). Die Mailbox ist untrennbar mit den Hosting-Angeboten (einschließlich MX-Records) von der LIMBAS GmbH verbunden.

d) Missbräuchliche Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, die von der LIMBAS GmbH angebotenen Dienste nur im gesetzlich und nach diesen AGB zulässigen Umfang zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung führt zum Ausschluss des eingeräumten Nutzungsrechts. Die LIMBAS GmbH behält sich vor, nach Bekanntwerden einer missbräuchlichen Nutzung das Hosting einer Website abzulehnen sowie ohne Vorankündigung den Zugang zu entsprechenden Webseiten zu blockieren. Eventuell bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere bei Urheberrechtsverstößen vor. Zudem liegt eine missbräuchliche Nutzung in der Bereitstellung, Verbreitung oder auf andere Art Nutzbarmachung von illegal erworbenen Daten sowie in der Verbreitung oder Bereitstellung von Daten zu illegalen Zwecken. Insbesondere ist die Nutzung des LIMBAS GmbH Services

missbräuchlich.

Soweit kein Resellervertrag abgeschlossen wird, ist das entgeltliche und unentgeltliche "Unter-Hosting" an Dritte, natürliche Personen oder Unternehmungen, sowie die entgeltliche zur Verfügungsstellung jeglicher anderer Hosting-Dienstleistungen an Dritte ist nicht gestattet.

e) Domain und Transfer
Die LIMBAS GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass ein über die LIMBAS GmbH bestellter Domain-Name dem Kunden nicht zugeteilt wird. Domaininhaber ist allein der Kunde. Dieser ist für die Domain allein verantwortlich. Die LIMBAS GmbH übernimmt nur die Ausführung und stellt einen DNS- Server zur Verfügung.

f) Verfügbarkeit der Server
Die Server der LIMBAS GmbH sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche mit einer Verfügbarkeit von 95 % bis max. 99,0% einsatzfähig. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich der LIMBAS GmbH liegen, nicht über das Internet erreichbar sind.

g) Garantie auf „Hosting-Service“
Die LIMBAS GmbH offeriert ihren Kunden eine Garantie von 30 Tagen auf den Hosting-Service. Falls der Kunde mit den Leistungen der LIMBAS GmbH nicht zufrieden sein sollte, wird ihm der Hosting-Preis zurückerstattet. Die LIMBAS GmbH muss vom Kunden spätestens 30 Tage nach der Bestellung darüber informiert werden. Die Rückerstattung erfolgt, nach Abzug der eventuellen Kosten der Domainnamen-Reservation, per Überweisung durch die LIMBAS GmbH. Die allgemeinen Gewährleistungsregelungen werden dadurch nicht berührt.

§ 10 Support


a) Allgemein
Die LIMBAS GmbH bietet ihren Kunden verschiedene Support-Leistungen im Bereich der Wartung und Fehlerbeseitigung von LIMBAS an. Hierbei werden dem Kunden Fragen zu Problemstellungen in der Entwicklung, Administration und Anwendung von Lösungen und Extentions innerhalb des LIMBAS-Frameworks beantwortet. Dieser Support ist kostenpflichtig gesondert abgerechnet. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden verschiedene Arten des Supports (telefonischer Support oder Remote-Support über das Internet) angeboten. Der Kunde ist verpflichtet,der LIMBAS GmbH alle für das zu wartende System erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.

b) Leistung
Der Support von LIMBAS GmbH umfasst Auskünfte per Telefon und E-Mail während der Geschäftszeiten, telefonische Behebung von Problemen nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem LIMBAS Support Team, Remotezugriff, Support (sofern die technischen Einrichtungen gemäß den Spezifikationen von LIMBAS vorhanden sind), Zurverfügungstellung vorhandener Dokumentationen im LIMBAS Wiki unter: www.limbas.org, Problemaufnahme und Analyse bei Fehlern und Mängeln in LIMBAS und in Lösungen unter LIMBAS sowie Periodische Information über Erweiterungen und Verbesserungen von Programmen. Die LIMBAS GmbH übernimmt keine Garantie für die Lösbarkeit einer Problemstellung.

c) Technische Voraussetzungen
Die Nutzung der von LIMBAS GmbH angebotenen Dienstleistungen setzt entsprechende kompatible Geräte und Software sowie einen ausreichenden Internetzugang voraus. Die LIMBAS GmbH übernimmt dabei keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Dienste.

d) Datenzugriff
Es gilt die Datenschutzvereinbarung. Die LIMBAS GmbH erhebt, speichert und verarbeitet Daten in dem Umfang, der für die vereinbarte Leistungserbringung notwendig ist. Die Datenspeicherung erfolgt in Deutschland.

§ 11 Referenznennung


Die LIMBAS GmbH ist berechtigt, auf die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Rahmen von Referenzen hinzuweisen und diese zu werblichen Zwecken nutzen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

§ 12 Abwerbeverbot


Der Kunde darf keine Mitarbeiter der LIMBAS GmbH bis zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses abwerben, anstellen oder in eigenen Dienst- oder Werkvertragsverhältnissen beschäftigen. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 EUR pro Zuwiderhandlung fällig, soweit den Kunden ein Verschulden trifft.

§ 13 Haftung


b) Haftungsausschluss
Die LIMBAS GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern haftet die LIMBAS GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

c) Datensicherung
Die LIMBAS GmbH führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die vom Kunden übermittelten Daten. Der Kunde ist selbst für die laufende Sicherung seiner Daten verantwortlich, um so einem Datenverlust vorzubeugen. Die LIMBAS GmbH lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Die LIMBAS GmbH sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Kunde zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

§ 14 Schlussbestimmungen


a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der LIMBAS GmbH in Oberhaching vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.


 
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